Serviceschulung Grundlagen Durchflussmesstechnik 12.10.2021 (SD 8221)

Mit einem umfassenden Hygienekonzept sorgen wir für Ihre Sicherheit und den Schutz vor Ort. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sie sind mit Abstand die Besten!

Besucher müssen für den Zutritt nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.
Dies ist möglich durch einen nachgewiesenen Corona-Test (PCR <48h/ Antigen-Schnelltest <24h),
nachgewiesene abgeschlossene Impfung (>14 Tage) oder eine Genesenenbescheinigung nicht älter als 6 Monate.
Liegt die Erkrankung nachweislich mehr als 6 Monate zurück, ist der Nachweis über mindestens eine Impfung zu erbringen.
Für Besucher besteht am Empfang die Möglichkeit eines unentgeltlichen Schnelltests. Bitte rechnen Sie hierfür 20 Minuten mehr Zeit ein.

Falls Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, informieren Sie uns bitte zeitnah.

Die aktuelle Situation ist sehr dynamisch und kann sich schnell verändern. Achten Sie auf die Informationen, die wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung per Mail zukommen lassen.

 

   
1. Schutzmaske  

An den Standorten/in den Büros ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 oder OP-Maske) Pflicht. Endress+Hauser stellt Mund-Nasen-Schutz (Masken) an den Standorten zur Verfügung. 

Die Masken sind im Gebäude dauerhaft zu tragen und dürfen nur am Arbeitsplatz abgelegt werden. Die Masken müssen eigenverantwortlich täglich gewechselt bzw. gereinigt werden.

2. Händedesinfektion  

 

Da das Corona-Virus sensibel auf fettlösende Substanzen reagiert, ist gründliches Händewaschen mit Seife regelmäßig erforderlich.

Waschen Sie Ihre Hände mit Seife und desinfizieren Sie Ihre Hände an den Spendern im Gebäude, auf den Toiletten oder mit den, an bestimmten Orten im Haus, von Endress+Hauser zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel. Diese finden sie in jeder Organisationseinheit.

3. Flächendesinfektion  

Alle Kontaktoberflächen werden täglich mehrmals, mindestens aber zwei Mal, desinfiziert. Dazu gehören Aufzüge, Handläufe und Oberflächen in öffentlichen Bereichen.

Sollten Ihnen Stellen und Oberflächen auffallen, an denen die Desinfizierung nicht ausreichend durchgeführt wurde, melden Sie dies bitte bei der zuständigen Stelle.

4. Händeschütteln, Niesen oder Husten  

Momentan bitten wir Sie, auf das übliche Händeschütteln bei der Begrüßung zu verzichten, um die Übertragung von Viren über diesen Weg zu unterbinden.

Falls sie Niesen oder Husten müssen, bitten wir Sie, dies in die Armbeuge zu tun. Auch hier gilt es, eine sprühende Verbreitung von Viren zu vermeiden.

5. Meetings und Abstandsregelung  

Am Arbeitsplatz, im Büro und im gesamten Haus ist  die Abstandsregel zu beachten. Interne Meetings bis max. 15 Personen sind so durchzuführen, dass Hygienevorschriften beachtet werden können. Besprechungsräume sind entsprechend groß zu wählen.

Auf das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung kann in Besprechungsräumen verzichtet werden, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist. Außerhalb der Besprechungsräume ist eine Maske zu tragen.

   
6. Anmeldung  

 

Externe Besucher erhalten ebenfalls Zutritt. Vor dem Zutritt zum Gebäude ist eine Anmeldung am Empfang erforderlich.

Externe Besucher müssen nachweisen, dass Sie “getestet, genesen oder geimpft” sind.

Andernfalls ist ein Selbsttest vor Ort erforderlich.Das Betreten des Gebäudes ist nur mit FFP2 oder OP- Maske gestattet und wird am Empfang kontrolliert.

7. Benutzung von Aufzügen  

Der Mindestabstand in den Aufzügen lässt sich nur dann sicher einhalten, wenn sich maximal 2 Personen in der Aufzugskabine befinden und sich diese an die jeweils gegenüberliegenden Seiten platzieren.

Die Aufzugstasten sind mit einem Tuch oder dem Stoff eines Kleidungsstückes zu betätigen. Grundsätzlich gilt: Nach der Aufzugsbenutzung sollten bis zum nächsten gründlichen Händewaschen sollten die Finger daher besser weg von Nase, Mund oder Auge bleiben.

Bodenmarkierungen im Abstand von 1,50 Meter vor den Aufzugstüren verhindern das zu dichte Zusammenstehen zwischen aussteigenden und einsteigenden Personen.

8. Treppenhäuser  
Bei Benutzung von Treppenhäusern gilt: Aufwärtsgang im Treppenraumaußenbereich, Abwärtsgang im Treppenrauminnenbereich. Wenn sie den Handlauf berührt haben, desinfizieren oder waschen sie sich anschließend bitte die Hände.
9. Belüftung  

Alle Lüftungsanlagen laufen auf 100% Frischluft.

- D.h. es wird sauber gefilterte und gekühlte bzw. erwärmte Luft (je nach Außentemperatur) in die Räume eingeblasen.

- Es wird kein Umluftbetrieb gefahren, d.h. die verbrauchte Luft wird direkt ins Freie befördert.

 

 

   

Generell ist auf eine ausreichende Lüftung mit möglichst hohem Luftwechsel zu achten.